Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland die Pflicht zur Umsetzung der Vorratsspeicherung (unter Auflagen des Bundesverfassungsgerichts ↑zum eingeschränkten Zugriff). Über die ↑Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht entschieden.
In JAP werden ↑Informationen gespeichert, durch die die Anonymisierung bei Zusammenarbeit der Mixbetreiber aufgehoben werden kann. In ↑JonDo ist derzeit technisch keine Speicherung implementiert, es besteht aber die sinnvolle Möglichkeit der ↑anlassbezogenen Überwachung im Einzelfall. In Tor gibt es meines Wissens keine Speicherfunktionalität.